▶ Inklusion
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Inklusion bezieht sich auf den Einschluss einer Menge oder Gruppe in eine andere und wird zunächst neutral verstanden. In der Erziehungswissenschaft sind primär Schulmodelle gemeint, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, also Formen einer Sonderbeschulung aufgegeben werden, so weit dies von den Voraussetzungen der Schüler/innen her möglich ist. Das Konzept wurde auch auf den Einbezug sprachlicher bzw. gesellschaftlicher Minderheiten angewendet. 1994 erklärte die UNESCO- Konferenz in Salamanca: „Das Leitprinzip, das diesem Rahmen zugrunde liegt, besagt, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das soll behinderte und begabte Kinder einschließen, Kinder von entlegenen oder nomadischen Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minoritäten sowie Kinder von anders benachteiligten Randgruppen oder -gebieten.“ Die UNESCO formulierte im Anschluss daran 2006 ein "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" und postulierte den Gedanken eines "inclusive education system", das Ausdruck der Menschenrechte sei und Inklusion von SchülerInnen mit einem Handikap weltweit forderte - in deutschland ist es noch lange nicht umgesetzt. Mit der Inklusion verbindet sich der Gedanke, dass Unterschiedlichkeit (Heterogenität) normal ist und gesellschaftliche Vielfalt in den Institutionen der gerechten Teilhabe aller bedarf. Menschenrechte gelten für alle. Inklusion bedeutet also weniger Einfügung (→ Integration) als Anerkennung aller in ihrer Verschiedenheit, mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Voaraussetzungen. Literatur UNESCO Open File on Inclusive Education
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